Gewinnfreibetrag in Österreich: So nutzen Sie ihn optimal mit einer Wertpapierveranlagung!

Für Selbstständige und Unternehmer in Österreich ist der Gewinnfreibetrag eine wertvolle Steuererleichterung. Dennoch schöpfen viele diese Möglichkeit nicht vollständig aus. Wie wäre es, wenn Sie Ihren Gewinnfreibetrag clever in Wertpapiere investieren und dabei Steuern sparen?

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag ist ein steuerlicher Vorteil für Selbstständige und Unternehmer: Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro im jeweiligen Jahr können Sie 15 % als Grundfreibetrag ansetzen – das sind 4.950 Euro Steuerersparnis, ohne dass eine Investition nötig wäre! Für Gewinne über diesem Betrag gibt es den investitionsbedingten Freibetrag. Hier wird eine Investition notwendig – und genau hier kommt die Wertpapierveranlagung ins Spiel. Im Gegensatz zum Grundfreibetrag muss der Gewinnfreibetrag in der Steuererklärung berücksichtigt erden.

Tipp: Auch Gesellschafter von Personengesellschaften können den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag beträgt ab dem Jahr 2024 für:

  • Gewinne bis zu 33.000 Euro: 15 Prozent (Grundfreibetrag)
  • die nächsten 145.000 Euro: 13 Prozent
  • die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
  • die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent.

Bis spätestens 15.11.2024 Depot über uns eröffnen und Depotgebühren für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sparen!

Für Gewinne über 583.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt somit 46.400 Euro.

Warum sich eine Wertpapierveranlagung lohnen kann

Während Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oft Kapital binden, bietet eine Wertpapierveranlagung Flexibilität und Chancen auf langfristiges Wachstum. Wertpapiere können Ihnen attraktive Renditechancen bieten und sind einfach in einem Wertpapierdepot zu verwalten. So können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig Ihr Kapital gewinnbringend anlegen.

Bitte beachten Sie neben den Vorteilen einer Wertpapierveranlagung auch die damit verbundenen Risiken.

Damit die Kaufabrechnung bis zum 31.12.2024 gewährleistet werden kann, müssen der Wertpapier-Kaufauftrag und dazugehörige Geldeingang bis spätestens 14.12.2024 auf Ihrem Depot bei einem unserer Partner erfolgen!

Lassen Sie sich beraten!

Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag optimal und lassen Sie Ihr Kapital für sich arbeiten. Eine maßgeschneiderte Wertpapierveranlagung bringt Ihnen die ideale Kombination aus Steuerersparnis und Renditechancen.

Wir sind Experten auf dem Gebiet der Wertpapierberatung und zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten für Ihre individuelle Situation auf.

Kontaktieren Sie uns und starten Sie noch heute in eine gewinnbringende Zukunft!

Daniel Drißner

Geschäftsführender Gesellschafter

Informationspool

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zum Gewinnfreibetrag auf unserer FAQ-Seite gesammelt:

Sie fragen – wir antworten.

Ihre Vorteile

  • Sie bezahlen keine Einkommensteuer auf den investierten Gewinnfreibetrag
  • Sie wählen bei uns aus einem bankenneutralen, vielfältigen Angebot und haben die Chance auf eine Wertsteigerung Ihrer Papiere
  • Sie bilden steuerlich vergünstigte Rücklagen, über die Sie nach vier Jahren frei verfügen können

Die Risiken

  • Rechtliche oder gesetzliche Änderungen können sich auf die steuerliche Behandlung auswirken
  • Bei einer Veranlagung in Wertpapiere sind jederzeit Kurschwankungen möglich
  • Beim Verkauf Ihrer Wertpapiere könnten Sie weniger als den angelegten Betrag erhalten (Kapitalverlust)
  • Wertpapiere enthalten Risiken, wie das Verlustrisiko oder Zinsänderungsrisiko (ua bei Anleihen)
Marketingmitteilung. Die enthaltenen Informationen und Unterlagen vermitteln weder ein Anbot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf oder eine Einladung zur Anbotslegung oder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse von Anlegern hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Jede Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Wir übernehmen für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier wiedergegebenen Informationen und Daten  sowie das Eintreten von Prognosen keine Haftung. Die enthaltenen Informationen ersetzen keinesfalls eine anleger- und objektgerechte Beratung sowie umfassende Risikoaufklärung. Wir prüfen externe Links sorgfältig; eine Haftung für Inhalt und Sicherheit selbiger unsererseits besteht nicht. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.