Gewinnfreibetrag 2020 nutzen und Steuer sparen
In Riesenschritten nähert sich das Jahresende. Wir möchten deshalb alle Unternehmerinnen und Unternehmer gerne an die Möglichkeit des „Gewinnfreibetrages“ erinnern. Als Gegenstück zur begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts bei den Angestellten gibt es den Gewinnfreibetrag für Unternehmer.
Natürliche Personen können mit ihren betrieblichen Einkünften vom Gewinnfreibetrag für investierte Gewinne profitieren. D. h. ein Teil ihres Gewinns kann steuerfrei gestellt werden, wenn in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investiert wird. Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 13 % des Unternehmensgewinns.
MMag. Bernadette Staggl:
“Wir bieten Ihnen eine bankenneutrale Auswahl an Veranlagungsmöglichkeiten. Die individuelle Auswahl bzw. Gewichtung hängt von Ihren Veranlagungszielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Bitte beachten Sie, dass die Investitionen in Wertpapiere noch 2020 erfolgen müssen!”
Nutzen Sie die Gelegenheit, mehr über die passenden Wertpapiere zu erfahren und Ihre Veranlagung zu optimieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie bereits heute einen Termin.
Daniel Drißner
Geschäftsführender GesellschafterInformationspool
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg stellt umfangreiche Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Der Gewinnfreibetrag – Wie Unternehmen die Begünstigung nutzen können
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zum Gewinnfreibetrag auf unserer FAQ-Seite gesammelt:
Die BNP Paribas S.A. Niederlassung Österreich (“Hellobank”) stellt umfangreiche Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Die Plattform – eine Marke der Capital Bank – GRAWE Gruppe AG – stellt umfangreiche Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG auf ihrer Homepage zur Verfügung.
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Nutzen Sie den Gewinnfreibetrags-Rechner unseres Qualitätspartners ARTS Asset Management GmbH und erfahren Sie ua den maximal möglichen investierbaren Gewinnfreibetrag: