Unser Team.

Spezialisten auf ihrem Gebiet.

Unser Team vereint umfassende Kompetenz, langjährige Erfahrung und eine erstklassige Ausbildung, um Ihnen bestmögliche Unterstützung und Beratung zu bieten. Mit einem breiten Spektrum an Fachkenntnissen in der Finanz- und Versicherungsbranche bringen unsere Experten fundiertes Wissen in jedem Schritt Ihres Projekts ein. Durch kontinuierliche Weiterbildung und Engagement für höchste Qualitätsstandards sind wir stets am Puls der neuesten Entwicklungen und Trends in der Branche.

Unser Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind und langfristig Werte schaffen. Mit RAETIKON.invest als Partner profitieren Sie von einem erfahrenen und professionellen Team, das Ihre finanziellen Interessen stets in den Mittelpunkt stellt.

Für Ihre speziellen Anfragen

Unser Netzwerk

Im Rahmen der individuellen Finanzplanung stößt man auf Spezialfragen, die wir nicht beantworten können oder dürfen. In solchen Fällen können wir auf ein gut aufgebautes und professionelles Netzwerk zurückgreifen, das uns eine langfristige erfolgreiche Zusammenarbeit sichert. Dies ist heute wichtiger denn je.

Experten stehen uns in folgenden Bereichen mit Rat und Tat zur Verfügung:

  • Immobilien-Bewertung & -Verkauf
  • Steuerberatung
  • Erbschaft/Schenkung
  • Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

In unserer DNA

Weiterbildung

Gewerbliche Vermögensberater – § 136a GewO
Ab 01.01. des Folgejahres der Eintragung des Gewerbes beginnt der 3-Jahres-Lehrplan. Die Stundenanzahl richtet sich nach dem eingetragenen Gewerbewortlaut. Jedes Jahr ist (mindestens) ein Drittel der vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden zu absolvieren.

Versicherungsmakler/Versicherungsagenten – § 137b Abs. 3a GewO
Seit 01.01.2019 sind jährlich mindestens 15 Stunden zu absolvieren. Lehrplanstart ist der 01.01. des Folgejahrs des Gewerbeeintrags.

MIFID II
FMA-Rundschreiben: „Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen von Anlageberatern und Personen, die Informationen zu Anlageprodukten erteilen (§ 55 WAG 2018)“ vom 21.08.2017

Gesetzliche Weiterverpflichtung 2023 - Stand 31.12.2023

MiFID II (WAG 2018) 15 h p.a. 293%
IDD-Richtlinie (VAG) 15 h p.a. 266%
Weiterbildung des gewerblichen Vermögensberaters 60 h 3 Jahre 94.87%