Einkommensteuern sparen! Selbständige können wieder begünstigt investieren.
Jetzt ist es wieder soweit: Selbständige haben die Möglichkeit, mit Investmentfonds steuerbegünstigt zu veranlagen und somit ihr
Geld gewinnbringend anzulegen. Möchten Sie diese Gewinnmitnahme noch für das Jahr 2021 steuerlich geltend machen, muss die Verbuchung auf Ihrem Depot bis 30.12.2021 erfolgen.
Mit dem Gewinnfreibetrag besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Grundfreibetrag bei einem Gewinn von über 30.000 Euro in investitionsbegünstigte Wirtschaftsgüter – wie auch in bestimmte Investmentfonds – zu investieren. Der Steuerfreibetrag beträgt max. 13 % des Gewinnes. Insgesamt ist die Begünstigung mit 45.350 Euro je Steuerpflichtigen und Jahr begrenzt.
“Wir bieten Ihnen eine bankenneutrale Auswahl an Veranlagungsmöglichkeiten. Die individuelle Auswahl bzw. Gewichtung hängt von Ihren Veranlagungszielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Bitte beachten Sie, dass die Investitionen in Wertpapiere noch 2021 erfolgen müssen!”
Für Gewinne von 30.000 bis 175.000 Euro sind 13 % steuerbefreit. Für die nächsten 175.000 Euro gelten sieben Prozent, für die nächsten 30.000 Euro nur noch 4,5 %. Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt somit 45.350 Euro!
In den Genuss des Gewinnfreibetrags kommen Gewerbetreibende, wie zum Beispiel Friseure, Insallateure, Bäcker, Tischler, Schlosser und Einzelhändler, wie auch Ärzte und Anwälte.
Nutzen Sie die Gelegenheit, mehr über passende Wertpapiere zu erfahren und Ihre Veranlagung zu optimieren. Wir sind Experten auf dem Gebiet der Wertpapierberatung. Vereinbaren Sie bereits heute einen Termin.
Gründer der RAETIKON.invest GmbH – seit 2018 an Ihrer Seite Daniel hat einen Master in Finance und verfügt über 25 Jahre Erfahrung im Finanz- und Bankbereich. Er bekleidete bei heimischen Privat- und Regionalbanken Fach- und Führungspositionen. Daniel gilt als Spezialist in seinem Fachgebiet und war einer der ersten Financial Planner (CFP®) Vorarlbergs. Den Verband Financial...
Informationspool
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zum Gewinnfreibetrag auf unserer FAQ-Seite gesammelt:
Die BNP Paribas S.A. Niederlassung Österreich (“Hellobank”) stellt umfangreiche Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Die Plattform – eine Marke der Schelhammer Capital – GRAWE Gruppe AG – stellt umfangreiche Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg stellt umfangreiche Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Der Gewinnfreibetrag – Wie Unternehmen die Begünstigung nutzen können
Nutzen Sie den Gewinnfreibetrags-Rechner unseres Qualitätspartners ARTS Asset Management GmbH und erfahren Sie ua den maximal möglichen investierbaren Gewinnfreibetrag: