Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag 2023: Mit diesen Wertpapieren senken Sie Ihre Steuer
Steuern sparen und gleichzeitig in die Zukunft investieren – das ist der Traum eines jeden Unternehmers oder Selbständigen. Im Jahr 2023 wird dieser Traum mit dem Gewinnfreibetrag zur Realität. Aber wie genau funktioniert dieses Steuerinstrument und wie können Sie es am besten für sich nutzen? In diesem Blogbeitrag erhalten Sie notwendige Informationen zum Gewinnfreibetrag 2023, welche Ihnen dabei helfen, Ihren finanziellen Erfolg zu maximieren.
Wer geschickt in “Gewinnfreibetrags-Wertpapiere” investiert, kann bis zu 45.950 Euro an Steuer je Steuerpflichtigem und Jahr sparen.
Als Selbstständiger reduzieren Sie durch den Kauf von begünstigten Wertpapieren Ihren steuerpflichtigen Gewinn.
In den Genuss des Gewinnfreibetrags, quasi das äquivalent für das 13. und 14. Monatsgehalt von Angestellten und Arbeitern, kommen Gewerbetreibende, wie zum Beispiel Friseure, Installateure, Bäcker, Tischler, Schlosser und Einzelhändler, wie auch Ärzte und Anwälte.
Tipp: Auch GesellschafterInnen von Personengesellschaften können den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.
Grundvoraussetzung ist, dass im jeweiligen Jahr Gewinne erzielt werden. Für Gewinne bis 30.000 Euro wird der Gewinnfreibetrag automatisch berücksichtigt. Dafür ist es auch nicht erforderlich, Investitionen zu tätigen.
Bei Gewinnen über 30.000 Euro sind für diesen Teil des Gewinnfreibetrages Investitionen erforderlich, die unter anderem durch Wertpapiere erfolgen können. Im Gegensatz zum Grundfreibetrag muss der Gewinnfreibetrag in der Steuererklärung berücksichtigt erden.
Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag beträgt ab dem Jahr 2023 für:
- Gewinne bis zu 30.000 Euro: 15 Prozent (Grundfreibetrag)
- die nächsten 145.000 Euro: 13 Prozent
- die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
- die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent.
Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt somit 45.950 Euro.
Der Gewinnfreibetrag, den natürliche Personen mit betrieblichen Einkunftsarten in Anspruch nehmen können, beträgt 15 % erhöht.
Hinweis: Bis zur Veranlagung 2021 betrug der Grundfreibetrag 13 % des Gewinnes. Somit ergab sich ein maximaler Grundfreibetrag von 3.900 EUR.
Der Gewinnfreibetrag 2023 ist mehr als nur eine steuerliche Begünstigung – er ist eine Chance, Ihr Geschäft zu stärken und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Mit dem richtigen Wissen und der entsprechenden Unterstützung können Sie die volle Bandbreite der Vorteile dieses steuerlichen Instruments nutzen.
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Informationspool
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zum Gewinnfreibetrag auf unserer FAQ-Seite gesammelt:
Nutzen Sie den Gewinnfreibetrags-Rechner unseres Qualitätspartners ARTS Asset Management GmbH und erfahren Sie ua den maximal möglichen investierbaren Gewinnfreibetrag:
Gewinnfreibetrag 2023 Flyer (externer Link dieplattform.at)
Einkommensteuergesetz 1988 § 10, Fassung vom 22.07.2023 (externer Link www.ris.bka.gv.at)